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1268. in Reinvridi villa (Röversdorf bei Schönau cfr. 1268 Jan. 9).

Sobezlaus, Sohn des Grafen Brebimil, verleiht mit Zustimmung seines sororius Günther, des Jüngeren von Biberstein, dem Bertold, genannt der Pole von Reinvridi villa, sein Gut Bertholdisdorph (Bertelsdorf bei Striegau), bei Pelascowiz (Pläswitz) zur Aussetzung nach deutschem Recht unter Gewährung der 9. Hufe als Freihufe, des 3ten Pfennigs vom Gerichte und der Scholtisei erblich. Nach 3 Freijahren (in deren 3tem jedoch die Hälfte des Zinses zu zahlen ist) zinst die Hufe einen Malter Dreikorn, 4 Scheffel Weizen, 4 Korn, 4 Hafer und 1/2 Mk. Silbers, von Zehnten sollen sie immer frei sein, für die Errichtung einer Kirche soll eine freie Hufe reservirt werden. Unter Mitsiegelung von Herzog Heinrich, und Günther von Biberstein.

Z.: Walther Pfarrer von Reinvridi villa, d. Conr. de Cirna, d. Otto genannt Knie, Theodericus Strowebir, Theodericus Polonus.


Or., an welchem jedoch immer nur ein Siegel, das des Ausstellers (Hirsch, dessen Geweih mit einem Balken belegt ist), gehangen, P.-A. Grüssau 9. Die höchst auffällige Exemtion vom Decem, die Erwähnung des Herzogs Heinrich, mit dem doch nur der Sohn Boleslaus von Liegnitz gemeint sein könnte, das Fehlen der beiden in der Urkunde genannten Siegel, endlich die Ungewissheit, ob nicht das unzweifelhaft echte Siegel des Ausstellers nur aus 2 Hälften zusammengeklebt ist, könnten Zweifel an der Echtheit der Urkunde begründen, die jedoch sonst mit ihrer zierlichen unzweifelhaft dem XIII. Jahrhundert angehörenden Schrift einen guten Eindruck macht. Ungenauer Abdruck bei Ludewig reliqu. mscr. VI. 482 und 519 zweimal abgedruckt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.